Kur abgelehnt? Wir helfen Dir beim nächsten Schritt

Wir unterstützen dich spezialisiert bei abgelehnten Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren – von der Prüfung des Bescheids bis zur Begleitung im Widerspruchsverfahren.

Wurde deine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur abgelehnt? Dann ist jetzt wichtig, nicht einfach irgendeinen Widerspruch zu schreiben.

Viele Ablehnungen wirken auf den ersten Blick eindeutig, aber die wichtigen Gründe stehen oft nicht nur im Bescheid. Entscheidend sind deine persönliche Situation, die bisherigen Belastungen, ärztliche Unterlagen und später auch die Akte der Krankenkasse.

Wir helfen dir dabei, deine Ablehnung richtig einzuordnen, die wichtigen Informationen zu sammeln und den nächsten Schritt vorzubereiten.

So läuft es ab

  1. Du meldest dich bei uns.
  2. Wir schauen uns den Ablehnungsbescheid an.
  3. Wir erfassen deine persönliche Situation und wichtige Hintergründe.
  4. Wenn nötig, wird anwaltliche Unterstützung eingebunden.
  5. Der Widerspruch wird fundiert vorbereitet.

Für wen ist die Unterstützung gedacht?

Die Mutter-Kind-Kur wurde abgelehnt
Die Vater-Kind-Kur abgelehnt
Die Kur wurde mit dem Argument „ambulante Maßnahmen nicht ausgeschöpft“ abgelehnt
Die Kur wurde als „medizinisch nicht notwendig“ abgelehnt
Die Kur wurde vor Ablauf von vier Jahren abgelehnt
Widerspruchsfrist läuft bald ab




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